Allgemeine Geschäftsbedingungen

Academy der Roth GmbH

Stand: Januar 2023

§ 1 Allgemeines

  1. Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Roth GmbH, nachfolgend Auftragnehmer genannt. Mit dem Vertragsabschluss erkennen Sie diese Bedingungen an.
  2. Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß Angebot.

§ 2 Umfang des Dienstleistungsauftrages

  1. Der Auftragsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit. Die Erweiterung des Auftrages, im Laufe der Dienstleistungserbringung durch den Auftraggeber, zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
  2. Die mit dem Auftraggeber geschlossene Verträge/Aufträge haben, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, für beide Vertragsparteien eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende. Nach Ablauf der Frist verlängert sich der Vertrag/Auftrag automatisch um ein weiteres Vertragsjahr. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 3 Verfügbarkeit der Academy

  1. Die gebuchten Leistungen stehen in der Regel 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
  2. Von den Zeiten sind solche Zeiten ausgenommen, in denen Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, soweit es im Interesse des Auftraggebers erforderlich ist, diese Arbeiten auch während der Betriebszeit vorzunehmen. Hierbei kann es zu Beeinträchtigungen kommen.

§ 4 Zugang

  1. Der Zugang zum Lernmanagement erfolgt über die Eingabe vom Benutzername und Passwort.
  2. Die Zugangsdaten sind immer nur für einen Nutzer gültig.
  3. Der Auftragnehmer bzw. der Nutzer darf die Trainings nur sachgerecht nutzen. Inhalte der Trainings unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen nicht an dritte weitergegeben werden.
  4. Bei Missbrauch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zum Lernmanagement zu sperren.
  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen das die technischen Rahmenparameter (z. B. aktuelle Browsersoftware, Verbindungsgeschwindigkeit, usw.) gegeben sind.

§ 5 Aufgaben der Auftragnehmer

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen gemäß dem vom Auftraggeber beauftragten Leistungsumfang.

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber erhält mit dem Zugang das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung des bestellten Trainings.
  2. Jede Weitergabe (Verkauf, Vermietung oder der Verleih von Trainings, oder deren Inhalte ist unzulässig.

 

§ 7 Anpassungen und Veränderungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Inhalte der Trainings anzupassen bzw. auf Grundlage von rechtlichen Vorgaben zu verändern.

§ 8 Aufgaben des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterstützung, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind.
  2. Der Auftraggeber ist für die Terminierung der Leistungserbringung in Absprache mit dem Auftragnehmer verantwortlich.
  3. Der Auftraggeber fordert im Bedarfsfall die Leistungserbringung beim Auftragnehmer an und spezifiziert die Leistungserbringung.
  4. Veränderungen in Bezug auf die Mitarbeiter (Anzahl, Zu- und Abgänge) werden seitens des Auftraggebers mindestens einmal monatlich unaufgefordert dem Auftragnehmer mitgeteilt.

§ 9 Schweigepflicht und Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet alle seine Mitarbeiter und unterbeauftragte Dritte zur absoluten Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Rahmen der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangen. Weiterhin sichert der Auftragnehmer, einen den gesetzlichen Bestimmungen, entsprechenden Datenschutz für die bei sich oder Dritten in ihrem Auftrag gespeicherten Daten zu.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten, die im Rahmen der vertraglichen Pflichten bei dem Auftraggeber erhebt, bei sich zu speichern, unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes.

§ 10 Haftung

Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), sowie etwa Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit der Auftragnehmer oder deren Erfüllungsgehilfen dem Auftraggeber für Schäden haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Haftung des Auftragnehmers – soweit gesetzlich zulässig- auf die Leistungen seiner Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

§ 11 Terminabsagen

  1. Wird eine von dem Auftraggeber geschuldete Leistung/Teilleistung durch unvorhersehbare oder durch von dem Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verzögert, so ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, ganz oder teilweise von der Leistung/Teilleistung zurückzutreten oder nach ihrer Wahl die Leistung/Teilleistung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung/Teilleistung informieren.
  2. Wird ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber oder von einem Mitarbeiter des Auftraggebers mindestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden dem Auftraggeber keine Stornokosten oder Zeiten in Rechnung gestellt bzw. berechnet.
  3. Für kurzfristigere Terminabsagen vom Auftraggeber oder von einem Mitarbeiter des Auftraggebers werden Stornokosten wie folgt in Rechnung gestellt:
  • Bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 30 % der Kosten oder geplanten Zeiten.
  • Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % der Kosten oder geplanten Zeiten.
  • Am Tag vom vereinbarten Termin 100 % der Kosten oder geplanten Zeiten.

§ 12 Kosten

Für die Erfüllung der Leistungen bezahlt der Auftraggeber nach Leistungserbringung ein Honorar gemäß der jeweils geltenden Kosten- und Leistungsübersicht. Das Honorar wird nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrages

  1. Die Vertragslaufzeit beträgt, mit Ausnahme von Einzelbeauftragungen, drei Jahre und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
  2. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie muss von beiden Parteien durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

§14 Schlussabstimmungen

  1. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.