Die theoretische und praktische Grundausbildung erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung auf Grundlage der rechtlich vorgeschriebenen Notfallplanung gemäß Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie der ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
Theoretischer Teil – Vor-Ort-Termin
Entstehung und Ausbreitung von Bränden (Brandkunde)
Erkennen von Brandgefahren und Verhüten von Bränden
Richtiges Verhalten im Brandfall alarmieren – retten – löschen
Fluchtwegorientierung, Räumungs- bzw. Evakuierungshinweise
Praktische Löschübung – Vor-Ort-Termin
Einweisung in die Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung kennen lernen
Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen am Brandsimulator